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Nebenwohnsitz anmelden in Paderborn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Paderborn bei: Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt · Paderborn. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Paderborn

Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt · Paderborn

Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG, 33102 Paderborn

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Bei Zuzug nach Paderborn bzw. Umzug innerhalb Paderborns sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug an- bzw. umzumelden. Die An- bzw. Ummeldung einer Hauptwohnung können Sie online oder persönlich zu einem zuvor vereinbarten Termin im Einwohneramt vornehmen. Um die An- bzw. Ummeldung online zu erledigen, nutzen Sie bitte den Link „elektronische Wohnsitzanmeldung“ unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“. Dort finden Sie auch eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs. Unter der Rubrik "Downloads“ finden Sie eine Kurzanleitung. Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist ausschließlich bei persönlicher Vorsprache möglich. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen. Bitte beachten Sie: EU Bürger , die aus dem Ausland zuziehen, können wegen der Prüfung ihrer Identitätsdokumente nur im Einwohneramt Bahnhofstraße angemeldet werden. Hierzu müssen Sie persönlich vorstellig werden.

Fristen

Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Ihren Arbeitgeber ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc., Ihre Krankenkasse Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser), als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn  Ihre Versicherungen Ihre Telefongesellschaft Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse) das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum) das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel! Wenn Sie innerhalb des Kreises Paderborn umziehen, kann die Adressänderung in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) direkt im Einwohneramt vorgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen". Sofern Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten, finden Sie die entsprechenden Informationen unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Paderborn erledigen?
Zuständig ist: Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt · Paderborn, Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG, 33102 Paderborn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Paderborn online?
Für Paderborn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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