Gewerbe anmelden in Pinneberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Pinneberg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Stadt Pinneberg - Dezernat II - Gewerbeangelegenheiten
Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg
Mo, Di, Do 08:30-13:00, Di 14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)
04101 211-2601
gewerbe@pinneberg.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein · Kiel
Deliusstraße 10, 24114 Kiel
+49 431 530550-0
info@ea-sh.de
Gebühren (amtlich)
Die Anmeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif). Derzeit beträgt die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung 30,00 € bei persönlicher Vorsprache, 35,00 € auf dem Postwege.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister • Beiblatt Vertretungsberechtigte - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. - Aufenthaltsgemehigung bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern. - Bei Anmeldung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden. - Bei Gesellschaften oder Vereinen: aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung. - Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle. Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis (z.B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls Auszug aus dem Gewerbezentralregisters, Führungszeugnis, Unbedenklichkweitsbescheinigung des Finanzamtes, Auskunft aus den Schuldnerverzeichnis.
Voraussetzungen
Als Gewerbetreibende sind Sie • eine natürliche Person oder • eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Anmeldung oder Online-Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Gut zu wissen
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie: • einen Betrieb neu errichten, • eine Zweigniederlassung neu errichten, • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind: • Betriebe zur Urproduktion, das heißt: • Viehzucht • Ackerbau • Jagdwesen • Forstwesen • Fischerei • Freie Berufe • Verwaltung eigenen Vermögens Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) …
Wie stehen die Gebühren in Pinneberg im Vergleich?
| Pinneberg | 30,00 € / 35,00 € |
| Schleswig-Holstein | 25,00 € – 35,00 € |
| Deutschland (9.055 Städte) | 6,00 € – 112,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Pinneberg?
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Pinneberg erledigen?
Geht „Gewerbe anmelden“ in Pinneberg online?
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Weitere Behördengänge in Pinneberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.