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Gewerbe anmelden in Pirmasens: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Pirmasens bei: Stadt Pirmasens - Ordnungsamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Pirmasens kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Stadt Pirmasens - Ordnungsamt

Adam-Müller-Straße 69, 66954 Pirmasens

06331 84-2308

ordnungsamt@pirmasens.de

Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd · Neustadt an der Weinstraße

Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße

+49 6321 992233

Stadt Pirmasens - Allgemeine Ordnungsaufgaben, Ausländerwesen

Adam-Müller-Straße 69, 66954 Pirmasens

06331 84-2308

ordnungsamt@pirmasens.de

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Benötigte Unterlagen

• Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Voraussetzungen

Als Gewerbetreibende sind Sie • eine natürliche Person oder • eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Anmeldung oder Online-Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie: • einen Betrieb neu errichten, • eine Zweigniederlassung neu errichten, • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind: • Betriebe zur Urproduktion, das heißt: • Viehzucht • Ackerbau • Jagdwesen • Forstwesen • Fischerei • Freie Berufe • Verwaltung eigenen Vermögens Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) …

Häufige Fragen

Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Pirmasens erledigen?
Zuständig ist: Stadt Pirmasens - Ordnungsamt, Adam-Müller-Straße 69, 66954 Pirmasens. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe anmelden“ in Pirmasens online?
Für Pirmasens ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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