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Gewerbe anmelden in Porta Westfalica: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Porta Westfalica bei: Stadt Porta Westfalica - Ordnungsamt - — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,00 € / 33,00 € / 13,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica - Ordnungsamt -

Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica

Mo 08:30-12:00,14:00-16:00 · Di 08:30-12:30,14:00-16:00 · Do 08:30-12:30,14:00-17:00 · Fr 08:30-13:00 · Mi geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0571/791-255

gewerbe@portawestfalica.de

Stadt Porta Westfalica - Sicherheit und Ordnung

Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica

Mo 08:30-12:00,14:00-16:00 · Di 08:30-12:30,14:00-16:00 · Do 08:30-12:30,14:00-17:00 · Fr 08:30-13:00 · Mi geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0571 791-254

ordnungswesen@portawestfalica.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Gewerbeanmeldung • Für eine Gewerbeanmeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind, wird eine Gebühr in Höhe von 26 Euro erhoben. • Für eine Gewerbeanmeldung für juristische Personen wird eine Gebühr von 33 Euro zuzüglich 13 Euro pro weitere gesetzliche Vertreter*in erhoben.

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass ) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften) • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind: • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter , • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

So läuft es ab

Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei • Neuerrichtung eines Betriebs, • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht, • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) • Erziehung von Kindern gegen Entgelt • Unterrichtswesen Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Wie stehen die Gebühren in Porta Westfalica im Vergleich?

Porta Westfalica26,00 € / 33,00 € / 13,00 €
Nordrhein-Westfalen13,00 € – 33,00 €
Deutschland (9.055 Städte)6,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Porta Westfalica?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren für die Gewerbeanmeldung • Für eine Gewerbeanmeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind, wird eine Gebühr in Höhe von 26 Euro erhoben. • Für eine … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Porta Westfalica erledigen?
Zuständig ist: Stadt Porta Westfalica - Ordnungsamt -, Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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