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Bewohnerparkausweis beantragen in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Potsdam bei: 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter · Potsdam — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,20 € / 30,70 € / 145,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Potsdam

3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter · Potsdam

Yorckstr. 22, 14467 Potsdam

Mo 10:00-18:00 · Di-Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 · Sa 08:00-12:00 · So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0331 2891111

buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

Gebühren (amtlich)

10,20 € bis 30,70 € pro Jahr gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1) Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises. Änderungen der Gebühren für Bewohnerparkausweis gilt ab dem 01.09.2025. Folgende neue Gebühren treten dann in Kraft: Ausstellung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr: 145,00 € Ausstellung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahr: 275,00 € Für die Änderung bestehender Bewohnerparkausweise aufgrund Kennzeichenänderung / Umzug in einen anderen Bereich oder Verlust: 25,00 € Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450: Ausstellung eines Bewohnerparkausweises saisonal 1 Jahr: 65,00 € Ausstellung eines Bewohnerparkausweises saisonal 2 Jahre: 115,00 € Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG) Die Ermäßigung für Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder AG) entfällt zum 01.09.2025 . Für diesen Personenkreis gelten dann die regulären Gebühren. • bar • EC-Karte • Kreditkarte

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Benötigte Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen. Bei dem Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich , elektronisch oder, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönlich beantragen. Erkundigen Sie sich bitte, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Bewohnerparkausweis muss von Ihnen vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.

Gut zu wissen

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet. Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Bewohner städtischer Quartiere, welche ihre Fahrzeuge in die eigens dafür eingerichteten Bereiche mit den jeweiligen Parkausweis-Nummern abstellen können. Mit dem Bewohnerparkausweis wird ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines Bewohnerparkausweises ein Anrecht auf einen bestimmten Parkbereich mit Parkausweis-Nr.

Wie stehen die Gebühren in Potsdam im Vergleich?

Potsdam10,20 € / 30,70 € / 145,00 € / 275,00 €
Brandenburg2,55 € – 275,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Potsdam?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 10,20 € bis 30,70 € pro Jahr gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1) Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Potsdam erledigen?
Zuständig ist: 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter · Potsdam, Yorckstr. 22, 14467 Potsdam. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Potsdam online?
Ja — Potsdam bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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