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Eheschließung anmelden in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Potsdam bei: 3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt · Potsdam — Gebühr laut amtlicher Angabe: 64,00 € / 35,00 € / 17,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Potsdam

3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt · Potsdam

Helene-Lange-Straße 14, 14469 Potsdam

Mo 08:00-15:00 · Di, Do 08:00-18:00 · Mi, Fr-Sa 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

0331 2891112

standesamt@rathaus.potsdam.de

Gebühren (amtlich)

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt. Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden. Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt. 64,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 35,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist (zusätzlich und je ausländisches Recht) 17,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar) 8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Eheurkunde 17,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde 8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe Eheschließung in den Amtsräumen (Haus 23) 53,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes (freitags bis 12 Uhr) 120,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes (freitags ab 13 Uhr, samstags) Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte) 144,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes (freitags bis 12 Uhr) 180,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes (freitags ab 13 Uhr, samstags) Mietbeträge für die Außenorte 300,00 Euro - Alte Neuendorfer Kirche 370,00 Euro - Schloss Kartzow 275,00 Euro - Biosphäre Potsdam 300,00 Euro - URANIA-Planetarium 750,00 Euro - Belvedere auf dem Pfingstberg 1.750,00 Euro - Neue Kammern (Mindestgebühr) Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: • aktuelle Geburtsurkunde • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder • wenn Sie Witwe oder Witwer sind: • die Eheurkunde oder • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie • die Sterbeurkunde der oder des Verstorbenen • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: • alle Heiratsurkunden • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) • wenn Sie als zukünftige Eheleute gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: • Geburtsurkunden der Kinder • ist einer der Eheschließenden aus dem Ausland, sind erforderlich: • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) • Geburtsurkunde • Ehefähigkeitszeugnis • fremdsprachige Urkunden Hinweise: Für zukünftige Eheleute aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts erteilt. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einer in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden: • volljährige Personen Weitere Voraussetzungen: • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zum Beispiel Eltern und ihren Kindern, und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Gut zu wissen

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen. Die Anmeldung einer Eheschließung ist online und per Post möglich. Nutzen Sie dazu gern das Online-Formular unter www.ehe-digital.de oder das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular.

Wie stehen die Gebühren in Potsdam im Vergleich?

Potsdam64,00 € / 35,00 € / 17,00 € / 8,50 €
Brandenburg7,50 € – 180,00 €
Deutschland (5.473 Städte)5,00 € – 500,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Potsdam?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt. Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden. Damit Sie sich … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Potsdam erledigen?
Zuständig ist: 3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt · Potsdam, Helene-Lange-Straße 14, 14469 Potsdam. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheschließung anmelden“ in Potsdam online?
Für Potsdam ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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