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Jagdschein beantragen in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Potsdam bei: 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug · Potsdam — Gebühr laut amtlicher Angabe: 80,00 € / 25,00 € / 60,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Potsdam

3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug · Potsdam

Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam

0331 2891748

Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines. Einmalgebühren: 25,00 Euro - Tagesjagdschein 60,00 Euro - Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr 100,00 Euro - Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre 155,00 Euro - Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre 25,00 Euro - Tagesjugendjagdschein 35,00 Euro - Jugendjagdschein für 1 Jagdjahr 60,00 Euro - Jugendjagdschein für 2 Jagdjahre 15,00 Euro - Tagesfalknerjagdschein 35,00 Euro - Jahresfalknerjagdschein für 1 Jagdjahr 60,00 Euro - Jahresfalknerjagdschein für 2 Jagdjahre 85,00 Euro - Jahresfalknerjagdschein für 3 Jagdjahre 20,00 Euro - Jugendfalknerjagdschein für 1 Jagdjahr 35,00 Euro - Jugendfalknerjagdschein für 2 Jagdjahre 25,00 Euro - Tagesjagdschein für Ausländer 60,00 Euro - Ausländerjagdschein für 1 Jagdjahr 30,00 Euro - Zweitschrift • bar • ec-Karte • per Gebührenbescheid

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Benötigte Unterlagen

Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung Bestätigung Jagdhaftpflichtversicherung Lichtbild

Voraussetzungen

Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn bei der Beantragung folgende Bedingungen erfüllt sind: • Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab. • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden) • persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt • Mindestalter 18 Jahre. Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden. • Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Für die Erteilung von Jagdscheinen zur Ausübung der Jagd sind nachgewiesene Fähigkeiten zur bestimmungsgemäßen Ausübung der Jagd Voraussetzung. Der Antrag für die Erteilung eines Jagdscheins ist formgebunden. Man unterscheidet folgende Arten: Tagesjagdscheine (für 14 aufeinanderfolgende Tage) • für Jugendliche • für Erwachsene • für Falkner • für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten Jahresjagdscheine • für Jugendliche (für ein oder zwei Jahre) • für Erwachsene (für ein, zwei oder drei Jahre) • für Falkner (für ein, zwei oder drei Jahre) • für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten (für ein Jahr)

So läuft es ab

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines schriftlich bei der unteren Jagdbehörde, wo der Jäger oder die Jägerin den Hauptwohnsitz hat.

Bearbeitungsdauer

Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird von der Verwaltung ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof angefordert. (Dauer ca. 2 – 3 Wochen)

Gut zu wissen

Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt.

Wie stehen die Gebühren in Potsdam im Vergleich?

Potsdam80,00 € / 25,00 € / 60,00 € / 100,00 €
Brandenburg25,00 € – 155,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Potsdam?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines. Einmalgebühren: 25,00 Euro - Tagesjagdschein 60,00 Euro - Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr 100,00 Euro … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Potsdam erledigen?
Zuständig ist: 3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug · Potsdam, Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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