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Sterbeurkunde beantragen in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Potsdam bei: 3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt · Potsdam — Gebühr laut amtlicher Angabe: 17,00 € / 8,50 € / 18,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Potsdam

3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt · Potsdam

Helene-Lange-Straße 14, 14469 Potsdam

Mo 08:00-15:00 · Di, Do 08:00-18:00 · Mi, Fr-Sa 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

0331 2891112

standesamt@rathaus.potsdam.de

Gebühren (amtlich)

17,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde 8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Sterbeurkunde 17,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde 8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe 18,00 Euro - Bescheinigung über eine beantragte Zurückstellung der Beurkundung Die Urkunden werden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post versendet. Bitte übersenden Sie kein Bargeld!

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• für nahe Verwandte: • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • Ausweis oder Reisepass • für Geschwister der verstorbenen Person: • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung • Ausweis oder Reisepass • bei Abholung durch eine Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person • den eigenen Ausweis oder Reisepass • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug: • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise • Erbschein • Grundbuchauszug • Ausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder • Geschwister mit berechtigtem Interesse und • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt. Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname, • Ort und Tag ihrer Geburt, • der letzte Wohnsitz und der Familienstand, • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes. Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung, • die Nachlassabwicklung sowie • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Personenstandsregister werden seit 1874 geführt. Das Standesamt stellt Sterbeurkunden aus und zwar für alle Sterbefälle, die sich ereigenet haben • in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland • in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf • im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden. Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Sterbeurkunden aus den Sterberegistern von anderen Standesämtern im Land …

So läuft es ab

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

Bearbeitungsdauer

• Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.

Gut zu wissen

Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Wie stehen die Gebühren in Potsdam im Vergleich?

Potsdam17,00 € / 8,50 € / 18,00 €
Brandenburg8,00 € – 18,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Potsdam?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 17,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde 8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Sterbeurkunde 17,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde 8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Potsdam erledigen?
Zuständig ist: 3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt · Potsdam, Helene-Lange-Straße 14, 14469 Potsdam. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Sterbeurkunde beantragen“ in Potsdam online?
Für Potsdam ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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