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Nebenwohnsitz anmelden in Radevormwald: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Radevormwald bei: Stadt Radevormwald. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Radevormwald

Stadt Radevormwald

Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald, Stadt auf der Höhe

02195 606-0

stadt@radevormwald.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Servicebüro anmelden . Melden Sie sich in Radevormwald mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig. Sofern die Anmeldung schriftlich oder per Mail vorgenommen wird, benötigt die Stadt Radevormwald eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die Wohnungsgeberbescheinigung. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist immer beim Servicebüro Ihres Hauptwohnsitzes unter der Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses vorzunehmen. Wenn Sie aus einer Nebenwohnung, die in Radevormwald bestand, ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Der Nebenwohnsitz kann künftig nur noch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Radevormwald erledigen?
Zuständig ist: Stadt Radevormwald, Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald, Stadt auf der Höhe. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Radevormwald online?
Für Radevormwald ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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