Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Eheschließung anmelden in Rheda-Wiedenbrück: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Rheda-Wiedenbrück bei: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Rheda-Wiedenbrück

Standesamt · Rheda-Wiedenbrück

Markt 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück

05242 9040-93

standesamt@rh-wd.de

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung: • gültigen Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

• Sie haben Ihre Eheschließung beim Standesamt angemeldet. • Ihre Ehefähigkeit wurde geprüft und bestätigt. • Sie sind beide persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend. • Es liegen keine Ehehindernisse vor durch beispielweise • eine bestehende Ehe oder • ein Verwandtschaftsverhältnis. • Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus. • Falls Sie sich bei der Anmeldung vertreten lassen haben: Sie bestätigen Ihre Angaben persönlich. • Falls erforderlich: Eine dolmetschende Person ist anwesend. Es muss folgende Voraussetzung vorliegen: Mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein.

So läuft es ab

• Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erscheinen persönlich zur Eheschließung. • Sie werden gefragt, ob sich seit Ihrer Anmeldung etwas geändert hat und welchen Namen Sie führen möchten. • Bei der Trauung erklären Sie vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten mit dem Ja-Wort, dass Sie die Ehe eingehen möchten. • Sie beide unterschreiben die Niederschrift, in der alle Daten festgehalten werden. Haben Sie eine Trauzeugin oder einen Trauzeugen, unterschreiben auch diese. • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte trägt Ihre Eheschließung in das Eheregister ein. • Sie erhalten eine Eheurkunde. Eine Eheschließung läuft folgendermaßen ab: Sie melden die Eheschließung mündlich oder schriftlich an. Das Standesamt prüft, ob Hindernisse vorliegen. Sie erhalten eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis. Sie werden befragt, wie die Namensführung in der Ehe lauten soll. Die Eheschließung wird durchgeführt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift zur Eheschließung an. Sie und Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin, die Zeuginnen und Zeugen sowie der Standesbeamte oder die Standesbeamtin unterschreiben die Niederschrift. Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet.Sie können sich eine Eheurkunde ausstellen lassen.

Bearbeitungsdauer

• Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten. • Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag. • Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.

Gut zu wissen

Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt. Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein. Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz gemeldet hat. Sie möchten bei uns heiraten, sind aber nicht in Rheda-Wiedenbrück gemeldet? Kein Problem! Sie nehmen zunächst einfach die Anmeldung der Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes vor. Dieses ermächtigt uns dann, Ihre Eheschließung hier in Rheda-Wiedenbrück durchzuführen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, um prüfen zu können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung vorliegen. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes muss die Eheschließung durchgeführt werden. Sie ist mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Rheda-Wiedenbrück erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Rheda-Wiedenbrück, Markt 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheschließung anmelden“ in Rheda-Wiedenbrück online?
Für Rheda-Wiedenbrück ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns