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Einbürgerung beantragen in Riedstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Riedstadt bei: Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Ausländer- und Personenstandswesen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Riedstadt kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Ausländer- und Personenstandswesen

Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau

06152 989-302

ala@kreisgg.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)

Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt

06158 181-0

info@riedstadt.de

Gebühren (amtlich)

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

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Voraussetzungen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.

Wie stehen die Gebühren in Riedstadt im Vergleich?

Riedstadt255,00 € / 51,00 €
Hessen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Riedstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Riedstadt erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Ausländer- und Personenstandswesen, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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