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Meldebescheinigung beantragen in Riedstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Meldebescheinigung beantragen erledigen Sie in Riedstadt bei: Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Riedstadt

Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt

06158 181-0

info@riedstadt.de

Gebühren (amtlich)

Es werden Gebühren nach Nr. 427 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz" erhoben. Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

Voraussetzungen

Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus. Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten: Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt. Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Häufige Fragen

Was kostet „Meldebescheinigung beantragen“ in Riedstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es werden Gebühren nach Nr. 427 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz" erhoben. Die elektronische Meldebescheinigung wird … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Meldebescheinigung beantragen“ in Riedstadt erledigen?
Zuständig ist: Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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