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Einbürgerung beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Schloß Holte-Stukenbrock bei: Ausländerbehörde: Allgemeiner Aufenthalt (6.1.2) · Gütersloh. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schloß Holte-Stukenbrock kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Ausländerbehörde: Allgemeiner Aufenthalt (6.1.2) · Gütersloh

Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh

Mo, Do 07:30-17:30 · Di, Mi, Fr 07:30-12:30 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

05241 85-2237

abh@kreis-guetersloh.de

Kreis Gütersloh

Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh

Mo, Do 07:30-17:30 · Di, Mi, Fr 07:30-12:30 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

05241 85 2268

abh@kreis-guetersloh.de

Gebühren (amtlich)

Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Reiseausweis für Staatenlose • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern: nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Voraussetzungen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht auf Antrag. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen.

Gut zu wissen

Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Schloß Holte-Stukenbrock?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Schloß Holte-Stukenbrock erledigen?
Zuständig ist: Ausländerbehörde: Allgemeiner Aufenthalt (6.1.2) · Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Schloß Holte-Stukenbrock online?
Für Schloß Holte-Stukenbrock ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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