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Geburtsurkunde beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Schloß Holte-Stukenbrock bei: Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3) · Schloß Holte-Stukenbrock. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Schloß Holte-Stukenbrock

Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3) · Schloß Holte-Stukenbrock

Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Mo 08:00-12:00,13:30-17:30 · Di 08:00-12:00,13:30-17:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,13:30-16:00 (lt. OpenStreetMap)

05207 8905-0

buergerservice-ordnung@stadt-shs.de

Standesamt · Schloß Holte-Stukenbrock

Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Mo 08:00-12:00,13:30-17:30 · Di 08:00-12:00,13:30-17:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,13:30-16:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 5207 89050

standesamt@stadt-shs.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Ehegatten, • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Erteilung von Personenstandsurkunden oder Auskünften aus den Personenstandsregistern kann gem. §§ 61 ff. PStG nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (gerade Linie). Weiterhin sind antragsberechtigt: • Andere Personen sowie Institutionen oder Behörden, wenn sie ein rechtliches Interesse (z. B. Erbangelegenheit) glaubhaft machen • Bei der Nutzung des Geburten- oder Sterberegisters Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen, wenn Sie mindestens ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen • Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, wenn die Person(en), auf die sich der gewünschte Personenstandseintrag bezieht, seit mehr als 30 Jahren verstorben ist/sind. Der Nachweis über den Tod ist vom Antragsteller zu erbringen. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalles ein Interesse an der Erlangung der Informationen gegeben ist. Familien- und Ahnenforschung ist in der Regel kein rechtliches, sondern ein berechtigtes Interesse. Die antragstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein. Falls Sie nicht zu dem o. g.

So läuft es ab

Persönliche Beantragung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben. Die gewünschte Urkunde können Sie bequem von zu Hause aus online beantragen. Nutzen Sie hierzu bitte unsere Onlinedienstleistung "Anforderung von Urkunden" auf dieser Seite. Außerdem ist die Urkundenbestellung wie folgt möglich: postalisch, per Fax oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung (einen Termin können Sie über unser Terminbuchungssystem auf der Homepage der Stadtverwaltung buchen) Urkunden können nicht auf telefonischen Zuruf ausgestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Urkunde wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche gegen Gebührenbescheid postalisch übersandt. Alternativ können Sie die Urkunde persönlich abholen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab kurz telefonisch einen Termin.

Gut zu wissen

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen. Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Aus dem Geburtenregister • Geburtsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat) • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (dieses Dokument benötigen Sie für die Anmeldung einer Eheschließung) • Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag (internationale Geburtsurkunde) Aus dem Eheregister • Eheurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat) • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister • Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag (internationale Eheurkunde) Aus dem Lebenspartnerschaftsregister • Lebenspartnerschaftsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat) • Beglaubigter Ausdruck aus dem …

Häufige Fragen

Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Schloß Holte-Stukenbrock erledigen?
Zuständig ist: Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3) · Schloß Holte-Stukenbrock, Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Schloß Holte-Stukenbrock online?
Für Schloß Holte-Stukenbrock ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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