Amtliche Beglaubigung in Schmallenberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Schmallenberg
Bürgerbüro · Schmallenberg
Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Personenstandswesen@schmallenberg.de
Bürgerbüro · Schmallenberg
Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
buergerbuero@schmallenberg.de
Gebühren (amtlich)
Pro Beglaubigung eines Schriftstücks*:4,70 EuroPro Beglaubigung einer Unterschrift:2,70 EuroPro kopierte Seite (DIN A4): 0,80 EuroAb der 10. Seite (DIN A4):0,40 EuroPro kopierte Seite (DIN A3):1,00 Euro Die Gebühren können bar oder per Karte bezahlt werden und sind direkt bei der Antragstellung fällig. Hinweis : Für Beglaubigungen von Zeugnissen des ersten Schulabschlusses (z. B. Abitur, Fachoberschulreife) beträgt die Gebühr 1,00 €.
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Eine amtliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden, die bei deutschen Behörden vorgelegt werden sollen. Dokumente, die nicht von Behörden stammen oder aus dem Ausland kommen und für private Zwecke benötigt werden, müssen von einem Notar beglaubigt werden. Bitte beachten Sie: • das Originaldokument • Kopie oder Abschrift des Originals (Kopien können entweder selbst mitgebracht oder gegen Gebühr im Bürgerbüro angefertigt werden. Mitgebrachte Kopien dürfen nur einseitig bedruckt sein) Fremdsprachige oder ausländische Dokumente werden im Bürgerbüro nicht amtlich beglaubigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an die jeweils zuständigen Behörden oder Botschaften. Bei ausländischen Unterlagen kann ausschließlich die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden, sofern diese von einem staatlich anerkannten Übersetzer erstellt wurde. Dabei ist zu beachten: • Die Kopie der Übersetzung muss zusammen mit dem Original vorgelegt werden oder kostenpflichtig im Bürgerbüro erstellt werden. • Die Zusammengehörigkeit zwischen Übersetzung und zugrunde liegender Urkunde muss erkennbar sein Wichtiger Hinweis: Eine amtliche Beglaubigung durch das Bürgerbüro ist nicht möglich, wenn gesetzlich eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dies betrifft beispielsweise: • Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat) • Führungszeugnisse (zuständig ist das Bundesamt für Justiz) • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig ist das Amtsgericht) Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nur dann möglich, wenn das Dokument bei einer Behörde oder einer gesetzlich bestimmten Stelle eingereicht wird und die Unterschrift direkt vor Ort geleistet wird. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: buergerbuero@schmallenberg.de.
Wie stehen die Gebühren in Schmallenberg im Vergleich?
| Schmallenberg | 4,70 € / 2,70 € / 0,80 € / 0,40 € |
| Nordrhein-Westfalen | 0,40 € – 20,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Schmallenberg?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Schmallenberg erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Schmallenberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.