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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Schwanewede: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Schwanewede bei: Sachgebiet Führerscheinstelle · Osterholz-Scharmbeck — Gebühr laut amtlicher Angabe: 45,10 € / 45,90 € / 28,60 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schwanewede kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Sachgebiet Führerscheinstelle · Osterholz-Scharmbeck

Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck

04791 930-2002

fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. • 45,10 € bis 45,90 € • ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. für die B 197) • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

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Benötigte Unterlagen

• Kopie des Personalausweises • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen) • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen • Eignungsnachweise • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt): • Erste-Hilfe-Nachweis • Sehtest • für Klasse C1, C1E, C und CE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • für Klasse D1, D1E, D und DE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • Gutachten über besondere Anforderungen • Führungszeugnis der Belegart "0"

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Schwanewede — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder • Erste-Hilfe-Nachweis • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA). • Sie sind und waren nie im Besitz einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse • Sie sind nicht im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis Mindestalter: • 16 Jahre für die Klasse(n) AM, A1, L und T • 18 Jahre für die Klasse(n) A2, B, B96, BE, C1, C1E • 21 Jahre für die Klasse(n) C, CE, D1, D1E (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen) • 24 Jahre für die Klasse A • 24 Jahre für die Klassen D und DE (ggfls. früher unter bestimmten Voraussetzungen) • 25 Jahre für die Klasse B196

So läuft es ab

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Gut zu wissen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Allgemeine Informationen Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

Wie stehen die Gebühren in Schwanewede im Vergleich?

Schwanewede45,10 € / 45,90 € / 28,60 €
Niedersachsen7,70 € – 135,80 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Schwanewede?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. • 45,10 € bis 45,90 € • ggf. zzgl. 28,60 € für die Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Schwanewede erledigen?
Zuständig ist: Sachgebiet Führerscheinstelle · Osterholz-Scharmbeck, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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