Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Schwanewede: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schwanewede kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Gesundheitsamt - Infektionsschutzbelehrungen · Osterholz-Scharmbeck
Heimstraße 1-3, 27711 Osterholz-Scharmbeck
04791 930-2900
belehrungen.gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für die Belehrung inklusive Bescheinigung beträgt 26,00 €.
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Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Allgemeine Informationen Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Wenn Sie gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen und dabei mit diesen Lebensmitteln direkt (mit der Hand) oder indirekt (z.B. über Geschirr oder Besteck) in Berührung kommen, benötigen Sie vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten, insbesondere wann es Ihnen bei Vorliegen einer ansteckenden Erkrankung untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein, belehrt wurden.
Gut zu wissen
Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wie stehen die Gebühren in Schwanewede im Vergleich?
| Schwanewede | 26,00 € |
| Niedersachsen | 1,00 € – 27,00 € |
| Deutschland (6.527 Städte) | 1,00 € – 49,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Schwanewede?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Schwanewede erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Schwanewede online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Schwanewede:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.