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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Schwerin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Schwerin bei: Bürgerbüro mit Zulassung Parchim — Gebühr laut amtlicher Angabe: 1,00 € / 3,30 € / 30,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schwerin kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim

Mo 08:00-13:00, Di 08:00-13:00,14:00-08:00, Mi 08:00-13:00, Do 08:00-13:00,14:00-18:00, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

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buergerservice@kreis-lup.de

FG Fahrerlaubnisbehörde · Parchim

Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim

Mo 08:00-13:00, Di 08:00-13:00,14:00-08:00, Mi 08:00-13:00, Do 08:00-13:00,14:00-18:00, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

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buergerservice@kreis-lup.de

kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow

Di 09:00-12:00,14:00-18:00 · Mi 09:00-12:00 · Do 09:00-12:00,14:00-16:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

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buergerservice@kreis-lup.de

kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Garnisonsstr. 1, 19288 Ludwigslust

Mo 08:00-13:00, Di 08:00-13:00,14:00-08:00, Mi 08:00-13:00, Do 08:00-13:00,14:00-18:00, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

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buergerservice@kreis-lup.de

Gebühren (amtlich)

• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR • Geb.-Nr.: 145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€ EUR • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR • VNF/Direktversand: 5,00 EUR • Gesamt 39,30 EUR Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig. • Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR • 256.1 Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR • Gesamt: 70,00 EUR Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR). Ersatz allgemein (Namensänderung, unbrauchbar usw.) • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR • VNF/Direktversand: 5,00 EUR • Gesamt: 36,00 EUR Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR als Ersatz (202.4): 30,00 EUR VNF/Direktversand: 5,00 EUR Gesamt: 39,30 EUR Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unter anderem eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR Eidesstattliche Versicherung (256.1): 30,70 EUR Gesamt: 70,00 EUR Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (muss erkennbar sein, dass der Führerschein gestohlen wurde) wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR). Ersatz allgemein wegen Namensänderung, unbrauchbar oder Ähnliches: Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR als Ersatz (202.4): 30,00 EUR VNF/Direktversand: 5,00 EUR Gesamt: 36,00 EUR

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Benötigte Unterlagen

Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins Das biometrisches Lichtbild darf nicht älter sein, als ein Jahr.

Voraussetzungen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wie stehen die Gebühren in Schwerin im Vergleich?

Schwerin1,00 € / 3,30 € / 30,00 € / 5,00 €
Mecklenburg-Vorpommern1,00 € – 70,00 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Schwerin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Schwerin erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro mit Zulassung Parchim, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Schwerin online?
Für Schwerin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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