Nebenwohnsitz anmelden in Schwerte: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Schwerte
Bürgerservice · Schwerte
Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr
0 23 04 / 104-250
buergerservice@stadt-schwerte.de
Bürgerservice · Schwerte
Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr
0 23 04 / 104-250
Gebühren (amtlich)
• Änderung der Ausweispapiere: gebührenfrei. • Änderung im Kraftfahrzeugschein (bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna): 11,40 Euro. Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Beziehen Sie eine neue Wohnung in Schwerte und waren Sie vorher in einer anderen Stadt gemeldet? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice anmelden. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, werden Sie automatisch nach der Anmeldung vom Bürgerservice der Stadt Schwerte in Ihrem früheren Wohnort abgemeldet. Eine Abmeldebestätigung der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnsitzes benötigen Sie nicht mehr. Anmeldungen sind ab sofort auch digital und bequem von zu Hause aus möglich. Nutzen Sie das Formular unter «Formulare» und klicken Sie auf «Dienst starten». Für die Änderung der Fahrzeugpapiere ist trotzdem eine persönliche Vorsprache notwendig. Bei der Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Unterschrift zwingend notwendig.
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Schwerte?
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Schwerte erledigen?
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Schwerte online?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Schwerte:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.