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Scheidung einreichen in Schwerte: Gebühren, Unterlagen & Termin

Scheidung einreichen erledigen Sie in Schwerte bei: Standesamt · Schwerte — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Schwerte

Standesamt · Schwerte

Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr

0 23 04 / 104-362

standesamt@stadt-schwerte.de

Standesamt · Schwerte

Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr

0 23 04 / 104-362

Gebühren (amtlich)

• Aufnahme des Antrags zur Anerkennung der Scheidung durch das Oberlandesgericht 25,00 Euro. • Die Gebühren für die Anerkennung sind einkommensabhängig und werden durch das anerkennende Gericht festgesetzt.

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Benötigte Unterlagen

• Antragsformular • zum Nachweis der Eheschließung: • Heiratsurkunde oder • Familienbuchauszug oder • Heiratsregisterauszug der geschiedenen Ehe im Original • vollständige Ausfertigung oder vom Gericht des betreffenden Staates erteilte beglaubigte Abschrift der ausländischen Scheidung • bei behördlicher Scheidung: • Scheidungsurkunde oder • Scheidungsregisterauszug im Original • Nachweis der Rechtskraft der ausländischen Scheidung, zum Beispiel durch einen Gerichtsstempel • bei Ländern, in denen zur Wirksamkeit der Scheidung eine Registereintragung erforderlich ist: Nachweis über die Registereintragung • von einem anerkannten Übersetzungsbüro in Deutschland angefertigte Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Schriftstücke • Bescheinigung über Ihr Einkommen • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht • Kopie Ihres gültigen Reisepasses Bei allen ausländischen Urkunden müssen folgende Angaben von der deutschen Botschaft im Scheidungsland oder einer dazu bestimmten dortigen Behörde bestätigt worden sein: • Echtheit der Unterschrift und • Befugnis der ausstellenden Person Für Urkunden aus Ländern, deren Urkundswesen laut Auswärtigem Amt schwere Mängel aufweisen, gelten besondere Richtlinien.

Voraussetzungen

Wenn eine Ehe in einem anderen Land geschieden wurde, gilt die Scheidung grundsätzlich zunächst nur dort. Soll die Scheidung in Deutschland anerkannt werden, können Sie dies beantragen. Wenn Ihre Ehe nach dem 01.03.2001 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) geschieden wurde, müssen Sie die Anerkennung in der Regel nicht beantragen. Das gilt nicht für Dänemark. Sie müssen außerdem kein Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Scheidung beantragen, wenn bei dieser • beide Eheleute die Staatsangehörigkeit des Staates hatten, in dem die Scheidung erfolgte, und • keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise deutsche Staatsangehörige war. Wurden Sie im Ausland geschieden? Hier erfahren Sie, was Sie noch erledigen müssen, damit Ihre Scheidung auch in Deutschland gültig ist. Eine im Ausland erfolgte Scheidung ist nur dann automatisch auch in Deutschland gültig, wenn sie durch einen Mitgliedstaat der EG-Verordnung Nr. 1347/2000 erfolgt ist und die Scheidung aufgrund eines Scheidungsantrages erfolgt ist, der nach dem 01.03.2001 gestellt wurde. Vom 01.03.2001 bis 28.02.2005 gültig in: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich. Ab 01.05.2004 zusätzlich in: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Ab 01.03.2005 gibt es eine neue EG Verordnung 2201/2003 für alle bisher genannten Länder. Ab 01.01.2007 gilt diese Verordnung zusätzlich in: Bulgarien und Rumänien. Alle anderen im Ausland ergangenen Scheidungen sind erst dann in Deutschland wirksam, wenn sie durch das zuständige Oberlandesgericht anerkannt sind. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Schwerte haben, ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Der Antrag auf Scheidungsanerkennung kann beim Standesamt des Wohnsitzes gestellt werden. Das Standesamt leitet Ihren Antrag dann an die zuständige Stelle weiter.

Gut zu wissen

Anerkennung einer ausländischen Scheidung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Schwerte im Vergleich?

Schwerte25,00 €
Nordrhein-Westfalen6,00 € – 75,00 €
Deutschland (6.816 Städte)6,00 € – 75,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Scheidung einreichen“ in Schwerte?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Aufnahme des Antrags zur Anerkennung der Scheidung durch das Oberlandesgericht 25,00 Euro. • Die Gebühren für die Anerkennung sind einkommensabhängig und werden durch das anerkennende Gericht festgesetzt.
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Schwerte erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Schwerte, Rathausstr. 31, 58239 Schwerte, Hansestadt an der Ruhr. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja: Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen — bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB). Ohne Zustimmung des anderen gilt diese Vermutung erst nach drei Jahren Trennung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich (§ 1565 BGB).
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Örtlich zuständig ist vorrangig das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; ohne Kinder zählt unter anderem der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, wenn ein Ehegatte dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 FamFG). Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zeigt diese Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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