Gewerbe anmelden in Seelze: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Seelze
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung. Die Höhe der Gebühren bemisst sich, gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 AllGO Nr. 40.1.2.1 nach dem für die Anzeigebestätigung regelmäßig tatsächlich, durchschnittlich anfallenden Verwaltungsaufwand: • Gewerbean- und Gewerbeummeldung: 40,- Euro • Gewerbeabmeldung: 20,- Euro Gemäß § 7 Absatz 2 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes kann eine Amtshandlung von der vorherigen Zahlung der Kosten abhängig gemacht werden. Sie können die fällige Verwaltungsgebühr entweder vorab überweisen oder per EC- Kartenzahlung entrichten. Bei einer Überweisung richten Sie die Zahlungsanweisung unter dem Verwendungszweck 1.2.2.112.33110020 und Ihrem Namen an das Konto mit der IBAN: DE26 2505 0180 0011 0000 15 (SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX) der Stadt Seelze bei der Sparkasse Hannover. Bitte bringen Sie den Überweisungsbeleg zum Termin bei uns mit. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung vor Ort nicht möglich ist.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • ggf. Handelsregisterauszug • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer • ggf. Erlaubnisurkunde, • ggf. Handwerkskarte • im Vertretungsfall: • Vertretungsvollmacht
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Seelze — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind • natürliche Personen oder • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG) Anzeigepflichtig sind: • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende, • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
So läuft es ab
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden. • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben. • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Bearbeitungsdauer
• Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Fristen
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben. Auch Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-DLR) erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, sind zur Anzeige im Sinne des §14 Abs. 1 GewO verpflichtet. Dies gilt auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung (oder ohne eine solche überhaupt zu haben) ist regelmäßig dann anzeigepflichtig, wenn sie auf Initiative des Auftraggebers hin ausgelöst wird. Handwerk Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks.
Gut zu wissen
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem: • sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen, • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft, • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, • die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt). Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie: einen Betrieb neu errichten, eine Zweigniederlassung neu errichten, eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Seelze?
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Seelze erledigen?
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Weitere Behördengänge in Seelze:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.