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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Stade: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Stade bei: Straßenverkehr · Stade — Gebühr laut amtlicher Angabe: 44,70 € / 43,90 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Stade

Straßenverkehr · Stade

Harburger Straße 193, 21680 Stade

04141 12-3652

strassenverkehr@landkreis-stade.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Festgelegt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) € 44,70 Euro bei Erteilung innerhalb der Probezeit, € 43,90 Euro bei Erteilung ohne Probezeit und € 25,- ggf. bei zusätzlicher Eignungsbegutachtung

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Benötigte Unterlagen

• Kopie des Personalausweises • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen) • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen • Eignungsnachweise • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt): • Erste-Hilfe-Nachweis • Sehtest • für Klasse C1, C1E, C und CE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • für Klasse D1, D1E, D und DE: • Erste-Hilfe-Nachweis • augenärztliches Gutachten • ärztliches Gutachten • Gutachten über besondere Anforderungen • Führungszeugnis der Belegart "0"

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Stade — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder • Erste-Hilfe-Nachweis • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

So läuft es ab

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden. Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Gut zu wissen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Allgemeine Informationen © pitopia Wer in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Die Fahrerlaubnis wird für bestimmte Fahrerlaubnisklassen erteilt und durch den Führerschein nachgewiesen. Grundlage Fahrerlaubnis > FeV Die FeV („Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die die Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für Personen regelt, die am Straßenverkehr teilnehmen (§§ 4 bis 23 FeV). Die Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber • einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist, • das erforderliche Mindestalter erreicht hat, • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist ( Fahreignung ), • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat, • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste-Hilfe leisten kann, • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt. Ausführliche Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: Voraussetzungen …

Wie stehen die Gebühren in Stade im Vergleich?

Stade44,70 € / 43,90 €
Niedersachsen7,70 € – 135,80 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Stade?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Festgelegt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) € 44,70 Euro bei Erteilung innerhalb der Probezeit, € 43,90 Euro bei Erteilung ohne Probezeit und € … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Stade erledigen?
Zuständig ist: Straßenverkehr · Stade, Harburger Straße 193, 21680 Stade. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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