Personalausweis beantragen in Stadthagen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Stadthagen
Einwohnermeldestelle · Stadthagen
Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen
Mo-Fr 08:30-12:00, Di 14:00-15:30, Do 15:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
05721 782-0
stadtverwaltung@stadthagen.de
Fachbereich Bürgerdienste · Stadthagen
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Stadt Stadthagen - Einwohnermeldestelle
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Gebühren (amtlich)
• EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. Personalausweise sind gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bereits bei der Antragstellung erhoben, entweder in bar oder per EC-Zahlung. Kosten Personalausweis: Für Personen, die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 € Für Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben 37,00 € Vorläufiger Personalausweis 10,00 € Ab dem 01.01.2021 werden Kinderausweise und deren Verlängerungen nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt Ab dem 01.01.2021 können für EU-Bürger und Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) sogenannte eID-Karten ausgestellt werden. Diese Karten dienen der Online-Ausweisfunktion. Sie können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beantragt werden und kosten 37,- € und besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.
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• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis, • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig: • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit. Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen. • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen. Jeder Deutsche ist ab der Vollendung seines 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass zu besitzen. Darüber hinaus kann schon vor diesem Zeitpunkt ein Personalausweis beantragt werden. Der Ausweis wird in der Regel bei der Meldebehörde beantragt, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz hat. In vielen EU-Ländern werden bei der Durch- bzw. Einreise Personalausweise als Ausweisdokumente akzeptiert.
So läuft es ab
• Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Das können Sie ausschließlich vor Ort im Bürgeramt machen. • Das digitale Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden. • Bei der Antragstellung erhalten Sie den PIN-Brief zur Aktivierung Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID). • Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. • Holen Sie Ihren fertigen Personalausweis und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion (eID) bei Ihrem Bürgeramt ab. • Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Personalausweis gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass) ausweisen, da Ihr bisheriges Dokument (Personalausweis) bei Antragsstellung entwertet wird. Das Sperrkennwort wird ebenfalls zugestellt. • Setzen Sie mit Hilfe des PIN-Briefs Ihre persönliche PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID).
Gut zu wissen
Personalausweis beantragen
Wie stehen die Gebühren in Stadthagen im Vergleich?
| Stadthagen | 10,00 € / 22,80 € / 37,00 € |
| Niedersachsen | 5,00 € – 75,00 € |
| Deutschland (10.078 Städte) | 4,50 € – 75,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Stadthagen?
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Stadthagen erledigen?
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Weitere Behördengänge in Stadthagen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.