Wohnsitz anmelden / ummelden in Stadthagen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Stadthagen
Einwohnermeldestelle · Stadthagen
Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen
Mo-Fr 08:30-12:00, Di 14:00-15:30, Do 15:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
05721 782-0
stadtverwaltung@stadthagen.de
Fachbereich Bürgerdienste · Stadthagen
Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen
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Stadt Stadthagen - Einwohnermeldestelle
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Mo-Fr 08:30-12:00, Di 14:00-15:30, Do 15:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
05721 782-0
ema@stadthagen.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: • aus dem Ausland zugezogenen Personen: • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • betreuten Personen: • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Personen, die nicht selbst erscheinen können: • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Stadthagen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern. Meldepflichtige Personen, die aus einer anderen Gemeinde zuziehen oder innerhalb des Stadtgebietes von Stadthagen eine neue Wohnanschrift beziehen, haben dieses innerhalb einer Frist von 2 Wochen dem hiesigen Einwohnermeldeamt zu melden. Unter Berücksichtigung der Terminvergabe im Einwohnermeldeamt wird der Meldepflicht auch nachgekommen, wenn sich innerhalb der 2-wöchigen Frist um ein Termin im Einwohnermeldeamt bemüht wurde. Es müssen grundsätzlich alle Familienmitglieder gemeldet werden, die die neue Wohnanschrift beziehen. Wird eine andere Wohnung in der gleichen Meldeanschrift bezogen, ist eine Ummeldung nicht erforderlich. Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigten einer An- bzw. Ummeldung zustimmen (s. auch wichtige Unterlagen). Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Meldung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung). Seit dem 01.11.2015 muss eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden (s. auch wichtige Unterlagen). Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. Die Wohnungsgeberbescheinigung muss auch ausgefüllt werden, wenn kein Mietverhältnis besteht, z. B. kostenloses Wohnen bei engen Verwandten oder Einzug ins Eigenheim. Bitte bringen Sie zur An- bzw. Ummeldung alle Ausweisdokumente mit, z. B. Personalausweise, (Kinder-) Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Gut zu wissen
Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Meldebehörde ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge
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0 / 13 erledigt
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Ummeldung in meiner Stadt →Häufige Fragen
Was kostet „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Stadthagen?
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Stadthagen erledigen?
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Stadthagen online?
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Weitere Behördengänge in Stadthagen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz anmelden / ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.