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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Stuhr: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Stuhr bei: Gesundheitsamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Gebühren (amtlich)

Es entstehen Kosten in Höhe von 26,00 Euro für eine Bescheinigung, mit der nach spätestens drei Monaten die Tätigkeit begonnen werden muss. Wenn Sie Selbstzahler sind, bitten wir Sie, den Betrag in bar bereitzuhalten, für Praktikanten von allgemeinbildenden Schulen ist diese Belehrung kostenlos. Arbeitnehmer, denen das Zeugnis durch den Arbeitgeber bezahlt wird, benötigen vorab eine Kostenübernahmeerklärung .

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Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Allgemeine Informationen Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, werden vom Gesundheitsamt über Tätigkeitsverbote und über ihre Verpflichtungen zur Vermeidung von gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher belehrt.

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Stuhr?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es entstehen Kosten in Höhe von 26,00 Euro für eine Bescheinigung, mit der nach spätestens drei Monaten die Tätigkeit begonnen werden muss. Wenn Sie Selbstzahler sind, bitten wir Sie, den Betrag in bar bereitzuhalten, für Praktikanten von allgemeinbildenden … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Stuhr erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Gesundheitsamt. Die Standorte in Stuhr finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Stuhr online?
Für Stuhr ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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