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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Stuttgart bei: Stadt Stuttgart. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Stadt Stuttgart

Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

0711/216-0

post@stuttgart.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Führerschein im Scheckkartenformat • Führungszeugnis • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre) Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von: • einem Augenarzt oder einer Augenärztin • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung • ärztliche Eignungsbescheinigung Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. • leistungspsychologisches Gutachten In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre • Belastbarkeit • Reaktionsfähigkeit • Orientierungsfähigkeit • Konzentrationsfähigkeit Sie können den Nachweis erbringen durch: • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von • Taxen • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

So läuft es ab

Der Antrag kann schriftlich oder soweit, dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Stuttgart online?
Für Stuttgart ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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