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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Stuttgart bei: Stadt Stuttgart.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Stadt Stuttgart

Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

0711/216-0

post@stuttgart.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • ein biometrisches Passfoto

Voraussetzungen

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein. Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

So läuft es ab

Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen. Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar. Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen. Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Fristen

Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Gut zu wissen

Ersatzführerschein beantragen - nach Verlust oder Diebstahl

Häufige Fragen

Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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