Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Grundsicherung im Alter beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundsicherung im Alter beantragen erledigen Sie in Stuttgart bei: Amt für Soziales und Teilhabe, Sozialleistungen SGB XII · Stuttgart. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe, Sozialleistungen SGB XII · Stuttgart

Eberhardstr. 33, 70173 Stuttgart

0711 21659050

sozialleistungen@stuttgart.de

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung (zum Beispiel Rentenbescheid) oder über die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. • Nachweise über Einkommen - auch des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin (das sind zum Beispiel Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, unter Umständen Arbeitsverdienst des Partners oder der Partnerin, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen) • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Sparguthaben, Lebensversicherung) • Nachweise über Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge) • falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel

Voraussetzungen

Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreicht. Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen. Die Grundsicherung umfasst • den gültigen Regelsatz, • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. • Mehrbedarfe beispielsweise bei • Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G • Krankheit, wenn deswegen ein ernährungsbedingter Mehrbedarf besteht (etwa bei Zöliakie oder Mukoviszidose) • dezentraler Warmwassererzeugung • einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattung einer Wohnung), Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.

So läuft es ab

Sie müssen die Grundsicherung durch ein formloses Schreiben oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese wird Ihnen das Formular "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung" aushändigen oder zuschicken. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben oder mit der Post schicken. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der in der Regel auf 12 Monate befristet ist. Das Geld wird Ihnen am Monatsanfang auf Ihr Konto überwiesen.

Gut zu wissen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Amt für Soziales und Teilhabe, Sozialleistungen SGB XII · Stuttgart, Eberhardstr. 33, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Stuttgart online?
Für Stuttgart ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch nach § 41 SGB XII haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die Regelaltersgrenze erreicht haben — je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ebenfalls berechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In der Regel nein. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Es wird gesetzlich vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in der Praxis das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt. Sie können den Antrag nach § 109a SGB VI auch beim Rentenversicherungsträger stellen, der ihn an den zuständigen Träger weiterleitet. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat erfüllt werden; bewilligt wird in der Regel für zwölf Kalendermonate (§ 44 SGB XII).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns