Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Traunreut: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Traunreut
Landratsamt Traunstein - Abteilung 6 - Gesundheit
Herzog-Friedrich-Straße 6, 83278 Traunstein
+49 861 58-147
Gesundheitsamt@traunstein.bayern
Gebühren (amtlich)
Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie auf den Internetseiten Ihres zuständigen Gesundheitsamtes.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)
Voraussetzungen
Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel: • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone • stabile Internetverbindung • gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) • aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID/BundID-Anmeldung) • Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren Das amtliche Ausweispapier sowie die aktivierte Kamera sind beim Online-Verfahren des Gesundheitsamtes Traunstein nicht zwingend erforderlich!
So läuft es ab
Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, oder durch von diesen beauftragte Ärztinnen und Ärzte anmelden. Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen: Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt. Bei Nutzung des Online-Verfahrens: Im Anschluss kann die Dienstleistung direkt beglichen werden. Nach erfolgtem Bezahlvorgang können Sie sich direkt die Bescheinigung herunterladen.
Gut zu wissen
Wer in seinem Beruf mit bestimmten Lebensmitteln im Sinne von § 42 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Berührung kommt oder wer in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig wird, muss besondere infektionshygienische Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um den sicheren Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Durch eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG lernen Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, um das Infektionsrisiko bei der beruflichen oder gewerbsmäßigen Arbeit mit Lebensmitteln zu minimieren. Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen mit Lebensmitteln im Sinne von § 42 Abs. 2 IfSG in Berührung kommen oder wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen, die auf gemeinschaftliche Verpflegung von Personen ausgerichtet sind, beschäftigt werden, oder wenn Sie mit Bedarfsgegenständen, die für die eben genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel im Sinne von § 42 Abs. 2 IfSG zu befürchten ist, dann benötigen Sie vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs.
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Traunreut?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Traunreut erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Traunreut online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Traunreut:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.