Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Trier: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Trier
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerlaubnisbehörde
Thyrsusstraße 17-19, 54292 Trier
115
fahrerlaubnis@trier.de
Gebühren (amtlich)
• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • 24,00 Euro bei alten Führerscheinen (rosa oder grau) bei Unkenntlichkeit • 18,90 Euro bei bereits vorhandenem Kartenführerschein bei Unkenntlichkeit • 39,30 Euro bei Diebstahl • 39,30 Euro bei Verlust • 30,70 Euro für die eidesstattliche Erklärung (zusätzlich bei Verlust) • 7,70 Euro für eine vorläufige Fahrerlaubnis • zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an Zahlungsart • Bar/EC
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Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins • Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (erfolgt im Rahmen der Vorsprache) • bei Verlust: auch bei Vorlage einer Verlustanzeige der Polizei ist eine eidesstattliche Erklärung vor Ort abzugeben • bei Diebstahl: die Diebstahlanzeige der Polizei ersetzt die eidesstattliche Erklärung vor Ort • Karteikartenabschrift ist nur erforderlich wenn noch ein Papierführerschein vorhanden war • dann ist diese vorab durch den Führerscheininhaber anzufordern • zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich • ggfs. schriftliche Vollmacht und Personalausweis (von beiden) bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person • gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
Voraussetzungen
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Gut zu wissen
Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wie stehen die Gebühren in Trier im Vergleich?
| Trier | 24,00 € / 18,90 € / 39,30 € / 30,70 € |
| Rheinland-Pfalz | 7,70 € – 65,00 € |
| Deutschland (7.704 Städte) | 1,00 € – 72,10 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Trier?
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Trier erledigen?
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Trier:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.