Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Amtliche Beglaubigung in Viernheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Viernheim bei: Stadt Viernheim - Bürgermeister - Bürgerbüro. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Viernheim kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Stadt Viernheim - Bürgermeister - Bürgerbüro

Kettelerstraße 1B, 68519 Viernheim

115

buergerbuero@viernheim.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

06151 12-5302

internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de

Gebühren (amtlich)

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Dokumente: € 3,00 (pro Beglaubigung + 0,20 Euro pro erstellte Kopie) und € 6,00 selbstkopierte Urkunde bis 10 Seiten. Urkunde mit mehr als 10 Seiten-je Seite = € 0,60. Gebührenfrei für Rentenzwecke (Nachweis erforderlich) Unterschrift: € 6,00

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Gut zu wissen

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille. Die Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift wird bei der Gemeindeverwaltung amtlich beglaubigt bzw. bestätigt. Bei der Unterschriftsbestätigung wird bestätigt, dass der Unterzeichnende persönlich unterschrieben hat. Hinweis : Über die Richtigkeit der unterschriebenen Urkunde oder deren Inhalt werden dabei keine Feststellungen getroffen. Nur amtliche Unterschriftsbeglaubigung (keine Inhaltsbeglaubigung). Keine öffentliche Beglaubigung. Ausnahmen: Keine Personenstandsurkunden. Bestätigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nur für Rentenzwecke

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Viernheim?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Dokumente: € 3,00 (pro Beglaubigung + 0,20 Euro pro erstellte Kopie) und € 6,00 selbstkopierte Urkunde bis 10 Seiten. Urkunde mit mehr als … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Viernheim erledigen?
Zuständig ist: Stadt Viernheim - Bürgermeister - Bürgerbüro, Kettelerstraße 1B, 68519 Viernheim. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Viernheim online?
Ja — Viernheim bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns