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Amtliche Beglaubigung in Viersen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Viersen bei: Hotline Service-Center · Viersen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 0,50 € / 1,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Viersen

Hotline Service-Center · Viersen

Rathausmarkt 1, 41747 Viersen

Gebühren (amtlich)

• Je Kopie: 0,50€ • Je beglaubigte Seite: 1,50€

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Informationen zur Dienstleistung Eine amtliche Beglaubigung ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz). Deutsche Reisepässe und deutsche Personalausweise können auch beglaubigt werden. Hierzu bringen Sie bitte einen Nachweis der anfordernden Stelle/Behörde mit. Ausländische Nationalpässe können beglaubigt werden, wenn die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Das Anforderungsschreiben der deutschen Behörde muss vorgelegt werden. Beglaubigungen können nur für Personen angefertigt werden, die in Viersen gemeldet sind. Alle benötigten Kopien werden ausschließlich von den Mitarbeitenden des Service-Center Viersen angefertigt. Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe . Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Wie stehen die Gebühren in Viersen im Vergleich?

Viersen0,50 € / 1,50 €
Nordrhein-Westfalen0,40 € – 20,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Viersen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Je Kopie: 0,50€ • Je beglaubigte Seite: 1,50€
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Viersen erledigen?
Zuständig ist: Hotline Service-Center · Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Viersen online?
Für Viersen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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