Kirchenaustritt erklären in Wedemark: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Wedemark
Standesamt · Wedemark
Gottfried-August-Bürger-Str. 1, 30900 Wedemark
05130 581-382
standesamt@wedemark.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Voraussetzungen
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären. Allgemeine Informationen ACHTUNG! Kirchenaustritte sind, entgegen gewerblicher Anzeigen im Internet, derzeit noch NICHT online gesetzlich zugelassen! Ein Kirchenaustritt ist eine Beurkundung, die vor einer Urkundsperson erklärt werden muss. Dazu ist es erforderlich, dass diese Person persönlich erscheint und ihren Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklärt und unterschreibt. Sie kann nicht von einer dritten Person vertreten werden. Eine formlose schriftliche Erklärung ist nicht zulässig. Der Kirchenaustritt ist entweder im Standesamt des Wohnsitzes oder vor einem Notar gegen Vorlage des Personalausweises zu erklären.
So läuft es ab
• Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden. • Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. • Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Gut zu wissen
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Wedemark erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Wedemark:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.