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Eheschließung anmelden in Wermelskirchen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Wermelskirchen bei: Sachgebiet Bürger- und Standesamt · Wermelskirchen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Wermelskirchen

Sachgebiet Bürger- und Standesamt · Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

02196710-340

standesamt@wermelskirchen.de

Sachgebiet Standesamt · Wermelskirchen

Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

02196710-340

standesamt@wermelskirchen.de

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Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen

02196710-340

standesamt@wermelskirchen.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro . Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro . Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben. Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.

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Benötigte Unterlagen

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit überprüft werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Beschreibung Das Brautpaar muss die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Die Voranmeldung und Anmeldung der Ehe kann auch online erledigt werden. Grundsätzlich ist es ratsam, dass die Verlobten einmal persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobte aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung ausschließlich online oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen. Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig. « Beide Verlobte müssen volljährig sein.» ''Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?'' • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung ausdrücklich anerkannt wurde.

Gut zu wissen

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Häufige Fragen

Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Wermelskirchen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 40,- Euro . Ist ausländisches Recht zu beachten erhöht sich die Gebühr um 26,- Euro . Daneben werden die angefallenen Auslagen erhoben. Für Samstagstrauungen fallen 90,- Euro zusätzlich an.
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Wermelskirchen erledigen?
Zuständig ist: Sachgebiet Bürger- und Standesamt · Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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