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Scheidung einreichen in Witten: Gebühren, Unterlagen & Termin

Scheidung einreichen erledigen Sie in Witten bei: Abteilung Erziehungshilfe · Witten.

Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Witten

Abteilung Erziehungshilfe · Witten

Marktstraße 16, 58452 Witten

jugendhilfe-und-schule@stadt-witten.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Die Beratung ist kostenfrei.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

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Voraussetzungen

Es werden ausschließlich Eltern oder Elternteile beraten. Die weiteren Voraussetzungen und die geeignete Form der Unterstützung werden in einem Beratungsgespräch geklärt.

So läuft es ab

Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Stelle werden die weiteren Schritte besprochen. Das Vorgehen ist immer individuell und wird an die jeweilige (Lebens-) Situation der Ratsuchenden angepasst.

Gut zu wissen

Allgemeine Informationen Bei Fragen zur Partnerschaft, Konflikten in der Partnerschaft oder in Fällen von Trennung oder Scheidung von Elternteilen berät unser Eingangsmanagement. Dabei geht es oft auch um Fragen zum (gemeinsamen) Sorgerecht oder um Fragen und Vereinbarungen zum Umgangsrecht.

Häufige Fragen

Was kostet „Scheidung einreichen“ in Witten?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 09.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Die Beratung ist kostenfrei.
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Witten erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Erziehungshilfe · Witten, Marktstraße 16, 58452 Witten. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja: Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen — bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB). Ohne Zustimmung des anderen gilt diese Vermutung erst nach drei Jahren Trennung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich (§ 1565 BGB).
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Örtlich zuständig ist vorrangig das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; ohne Kinder zählt unter anderem der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, wenn ein Ehegatte dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 FamFG). Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zeigt diese Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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