Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Wolfenbüttel: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Wolfenbüttel
Infektionsschutzbelehrungen · Wolfenbüttel
Friedrich-Wilhelm-Straße 2a, 38302 Wolfenbüttel
belehrung@lk-wf.de
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Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Hinweis: Bitte achten Sie darauf, bei der Straßenanschrift Ihre Wohnadresse einzutragen, nicht die Adresse Ihres Arbeitgebers! Zudem ist die Abholung der Belehrungsnachweise im Gesundheitsamt nicht mehr möglich. Sollten Sie bereits an der digitalen Infektionsschutzbelehrung teilgenommen haben und nicht digital bezahlt haben, erhalten Sie Ihren Nachweis mit einer Rechnung per Post. Diese ist innerhalb von 3 Wochen zu begleichen. Wir bitten auch hier um Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen kann. Bitte beachten Sie, das sich dieses Angebot aus verwaltungstechnischen Gründen nur an Bürgerinnen und Bürger aus der Region Wolfenbüttel richtet! Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Schulen und andere Gruppen haben die Möglichkeit, ein Unternehmenskonto bei ELSTER anzulegen und die Belehrungen der Mitarbeitenden darüber zu organisieren. Damit kann das Gesundheitsamt die Antragseingänge besser zuordnen, entsprechend abwickeln und ggf. Sammelrechnungen erstellen. Bei Anlage eines Unternehmenskontos bitten wir um eine kurze Information per E-Mail inklusive der Rechnungsadresse an belehrung@lk-wf.de
Voraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
So läuft es ab
• Die Belehrung führen Sie online durch • Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten und ggf. die Ihres gesetzlichen Vertreters / Vertreterin ausgefüllt haben, werden Ihnen Video-Sequenzen abgespielt, denen Sie bitte aufmerksam folgen und im Anschluss daran Fragen zur Video-Sequenz beantworten. Bei falschen Antworten können Sie die Frage wiederholen. • Sofern Sie alle Fragen zu den gesehenen Video-Sequenzen richtig beantwortet haben, müssen Sie versichern, dass gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgeklärt wurden und dass bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. • Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Belehrung nach IfSG wird von Ihrem Gesundheitsamt ausgestellt und Ihnen per Post zugeschickt. • Bei einer Kostenbefreiung ist ein Nachweis über diese als Anlage bei der Anmeldung hochzuladen. Die Bescheinigung über die durchgeführte Belehrung wird anlassbezogen ausgestellt und per Post zugesendet.
Gut zu wissen
Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Wolfenbüttel erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Wolfenbüttel online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Wolfenbüttel:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.