Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Kirchenaustritt erklären in Worms: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Worms bei: Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Worms

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt

Marktplatz 2, 67547 Worms

+49 6241 853-3434

standesamt@worms.de

Gebühren (amtlich)

Der Kirchenaustritt kostet 30,00 Euro

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist. Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

Voraussetzungen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

So läuft es ab

Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden. Zuständig für den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist das Standesamt am Hauptwohnsitz . Der Austritt kann mündlich oder schriftlich vor dem jeweiligen Standesbeamten erklärt werden. Schriftliche Erklärungen müssen öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden. Um den Austritt zu erklären, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro können Sie bar sowie mit EC- oder Kreditkarte (Visa, Master) zahlen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an standesamt@worms.de Der Kirchenaustritt kann nur persönlich erfolgen. Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. --> Termin online vereinbaren

Wie stehen die Gebühren in Worms im Vergleich?

Worms30,00 €
Rheinland-Pfalz30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Worms?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Der Kirchenaustritt kostet 30,00 Euro
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Worms erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt, Marktplatz 2, 67547 Worms. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns