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Nebenwohnsitz anmelden in Worms: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Worms bei: Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Worms

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro

Folzstraße 5, 67547 Worms

buergerservice@worms.de

Gebühren (amtlich)

Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden. Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

Benötigte Unterlagen

• Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten. • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet • Wohnungsgeberbestätigung Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit. • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren): • Vorlage Personalausweis, Pass • Geburtsurkunde • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger: • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich • Nicht jedoch bei, • Zuzug aus dem Ausland • Abmeldung von Amtswegen • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger: • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht. Der Wohnsitz ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden. Bei jeder Anmeldung, Ummeldung innerhalb von Worms, ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Der Vordruck steht über Download zur Verfügung (siehe Downloads). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben. Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich . Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen: Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern. In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern: (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0 Termin online reservieren

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Worms?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden. Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Worms erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro, Folzstraße 5, 67547 Worms. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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