Nebenwohnsitz anmelden in Worms: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Worms
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro
Folzstraße 5, 67547 Worms
buergerservice@worms.de
Gebühren (amtlich)
Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden. Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.
Benötigte Unterlagen
• Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten. • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet • Wohnungsgeberbestätigung Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit. • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren): • Vorlage Personalausweis, Pass • Geburtsurkunde • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger: • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich • Nicht jedoch bei, • Zuzug aus dem Ausland • Abmeldung von Amtswegen • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger: • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht. Der Wohnsitz ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden. Bei jeder Anmeldung, Ummeldung innerhalb von Worms, ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Der Vordruck steht über Download zur Verfügung (siehe Downloads). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben. Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich . Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen: Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern. In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern: (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0 Termin online reservieren
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Worms?
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Worms erledigen?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Worms:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.