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Bildung und Teilhabe beantragen in Wuppertal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Wuppertal bei: Bildung und Teilhabe 201.35 · Wuppertal.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Wuppertal

Bildung und Teilhabe 201.35 · Wuppertal

Döppersberg 41, 42103 Wuppertal

Mo, Mi, Fr 07:00-14:00 · Di, Do 07:00-16:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0202 563-9162

201-BuT@stadt.wuppertal.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Zahlungsarten der Leistungen: Teilhabe (z. B. Vereinsbeiträge, Ausrüstung): • Die Zahlung erfolgt direkt an den Anbieter oder Verein. • Monatlich sind bis zu 15 €, jährlich maximal 180 € möglich. • Der Jahreszeitraum beginnt mit dem Monat der ersten Antragstellung. Lernförderung (Nachhilfe): • Die Kosten werden direkt an den Anbieter überwiesen – auf die genannte Bankverbindung. • Nur tatsächlich erbrachte Nachhilfestunden werden übernommen. Verwaltungsgebühren sind ausgeschlossen. Schülerbeförderung: • Die Erstattung erfolgt an die Eltern auf das im Antrag angegebene Konto. Mittagsverpflegung: • Die Zahlung geht direkt an die Schule, Kita oder den Träger. Klassenfahrten und Tagesausflüge: • Die Erstattung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto, meist das der Schule oder Kita. • 100 % der Kosten werden übernommen – außer z. B. für Ausrüstung, Taschengeld oder Klassenkasse. Schulbedarf: • Zum Schuljahresbeginn: 130 €, zum 2. Halbjahr: 65 € • Die Beträge werden am 1. August und 1. Februar direkt an die Eltern überwiesen

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Voraussetzungen

• Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. • Die anspruchsberechtigte Person besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege • Im Einzelfall können Sie auch ohne Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Das ist möglich, wenn Sie Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen oder Vermögen Ihrer Familie decken können. Ihr zuständiges Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch. • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre

Gut zu wissen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Das Wohngeld zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Wuppertal erledigen?
Zuständig ist: Bildung und Teilhabe 201.35 · Wuppertal, Döppersberg 41, 42103 Wuppertal. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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