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Wohngeld beantragen in Wuppertal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Wuppertal bei: Wohngeld 105.31 · Wuppertal. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Wuppertal

Wohngeld 105.31 · Wuppertal

Hofaue 89, 42103 Wuppertal

wohngeld@stadt.wuppertal.de

Wohngeld 105.31 · Wuppertal

Hofaue 89, 42103 Wuppertal

wohngeld@stadt.wuppertal.de

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

So läuft es ab

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

Fristen

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Wohngeld ab Antragsstellung Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Wuppertal eingegangen ist, Wohngeld gezahlt. Bewilligungszeitraum Wohngeld wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie es erneut (zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums) beantragen.

Gut zu wissen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. ALLGEMEINES: Wohngeldanträge erhalten Sie: • bei der Wohngeldbehörde zu den Öffnungszeiten der Infotheke • an der Infotheke im Rathaus Barmen • beim Pförtner im Verwaltungshaus Elberfeld und • Online unter Links und Downloads oder im Service-Portal Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von verschiedenen Faktoren: • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder • der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie • der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit die Kosten der Unterkunft enthalten sind: • Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II), • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII), • verschiedene andere …

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Wuppertal erledigen?
Zuständig ist: Wohngeld 105.31 · Wuppertal, Hofaue 89, 42103 Wuppertal. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Wuppertal online?
Für Wuppertal ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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