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Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Wuppertal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Wuppertal bei: Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22 · Wuppertal — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,50 € / 6,32 € / 22,32 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Wuppertal

Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22 · Wuppertal

Döppersberg 41, 42103 Wuppertal

Mo, Mi, Fr 07:00-14:00 · Di, Do 07:00-16:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0202 563-9006

strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

Gebühren (amtlich)

Beantragung vor Ort • 26,50 € Antragsgebühr • 6,32 € optional: Direktversand nach Hause • 22,32 € optional: Expressbearbeitung Der bisherige Führerschein wird mit einem Aufkleber versehen und bleibt bis zum Erhalt des neuen Führerscheins gültig. Online-Beantragung (Serviceportal) • 26,50 € Antragsgebühr Der neue Führerschein muss persönlich vor Ort abgeholt werden. Ein Versand ist nicht möglich. Beantragung vor Ort • EC-Karte mit PIN • Kreditkarte Online-Beantragung (Serviceportal) • PayPal • Kreditkarte

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet. Der Umtausch betrifft: • alte Papierführerscheine (grau/rosa) • ältere Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen später turnusmäßig erneuert werden. Welche Fristen gelten? Für alle Papierführerscheine ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen – außer für Personen, die vor 1953 geboren sind . Diese müssen ihren Führerschein, bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Papierführerschein oder einen Kartenführerschein handelt. Kartenführerscheine (1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgestellt) Ausstellungsjahr des Führerscheins Umtausch bis 1999-2001 19. Januar 2026 2002-2004 19. Januar 2027 2005-2007 19. Januar 2028 2008 19. Januar 2029 2009 19. Januar 2030 2010 19. Januar 2031 2011 19. Januar 2032 2012-18. Januar 2013 19. Januar 2033

Bearbeitungsdauer

Informationen zur Bearbeitungsdauer und Abholung Ihres Führerscheins online Anträge: Durch ein erhöhtes Aufkommen zum Fristende verzögert sich die Bearbeitungszeit von Online-Anträgen aktuell auf bis zu 12 Wochen . Von Nachfragen zum Verfahrensstand bitten wir abzusehen; Sie werden über das Serviceportal unaufgefordert benachrichtigt. Sobald der Status Ihres Antrags auf „abgeschlossen“ wechselt, wurde das Dokument bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Produktionszeit beträgt weitere 3 bis 4 Wochen. Bitte beachten Sie, dass keine weitere Benachrichtigung über den Eingang des Führerscheins erfolgt. Wir bitten Sie daher, eigenständig nach Ablauf von 3 Wochen ab der Abschluss-Mitteilung einen Termin zur Abholung zu buchen und ihren Führerschein abzuholen. vor Ort: Nach Antragsbearbeitung wird der Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt. Beachten Sie bitte, dass Druck des Führerscheins 3 bis 4 Wochen in Anspruch nimmt. Insofern Sie eine vorläufige Fahrberechtigung erhalten haben und ihr alter Führerschein entwertet wurde, wird der neue Führerschein per Post zugestellt. Wird die Expressbestellung gewählt, dauert es ca. 3 Werktage bis der Führerschein zugestellt wird.

Fristen

• Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. • Um ein 125er Motorrad mit der alten FS-Klasse 3 fahren zu können, muss der Führerschein vor dem 01.04.1980 ausgestellt sein. • Wenn Sie im EU- / EWR-Ausland wohnen , ist die am jeweiligen Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig und wird Sie entsprechend beraten. • Wenn Sie außerhalb der EU wohnen , können Sie den Umtausch Ihres Führerscheins bei jeder Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland beantragen. Dazu ist eine persönliche Absprache mit der Behörde nötig. Sollten Sie für einige Tage nach Deutschland reisen, können Sie den Antrag dort stellen; mit Expressbestellung ist der neue Führerschein in ca. drei Tagen abholbereit.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Wuppertal im Vergleich?

Wuppertal26,50 € / 6,32 € / 22,32 €
Nordrhein-Westfalen4,50 € – 51,60 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Wuppertal?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Beantragung vor Ort • 26,50 € Antragsgebühr • 6,32 € optional: Direktversand nach Hause • 22,32 € optional: Expressbearbeitung Der bisherige Führerschein wird mit einem Aufkleber versehen und bleibt bis zum Erhalt des neuen Führerscheins … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Wuppertal erledigen?
Zuständig ist: Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22 · Wuppertal, Döppersberg 41, 42103 Wuppertal. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Wuppertal online?
Für Wuppertal ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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