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Kinderzuschlag beantragen in Wuppertal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kinderzuschlag beantragen erledigen Sie in Wuppertal bei: Bildung und Teilhabe 201.35 · Wuppertal.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Wuppertal

Bildung und Teilhabe 201.35 · Wuppertal

Döppersberg 41, 42103 Wuppertal

Mo, Mi, Fr 07:00-14:00 · Di, Do 07:00-16:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0202 563-9162

201-BuT@stadt.wuppertal.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Zahlungsarten der Leistungen: Teilhabe (z. B. Vereinsbeiträge, Ausrüstung): • Die Zahlung erfolgt direkt an den Anbieter oder Verein. • Monatlich sind bis zu 15 €, jährlich maximal 180 € möglich. • Der Jahreszeitraum beginnt mit dem Monat der ersten Antragstellung. Lernförderung (Nachhilfe): • Die Kosten werden direkt an den Anbieter überwiesen – auf die genannte Bankverbindung. • Nur tatsächlich erbrachte Nachhilfestunden werden übernommen. Verwaltungsgebühren sind ausgeschlossen. Schülerbeförderung: • Die Erstattung erfolgt an die Eltern auf das im Antrag angegebene Konto. Mittagsverpflegung: • Die Zahlung geht direkt an die Schule, Kita oder den Träger. Klassenfahrten und Tagesausflüge: • Die Erstattung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto, meist das der Schule oder Kita. • 100 % der Kosten werden übernommen – außer z. B. für Ausrüstung, Taschengeld oder Klassenkasse. Schulbedarf: • Zum Schuljahresbeginn: 130 €, zum 2. Halbjahr: 65 € • Die Beträge werden am 1. August und 1. Februar direkt an die Eltern überwiesen

Voraussetzungen

• Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die Kinderzuschlag erhalten. • Die anspruchsberechtigte Person besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege • Im Einzelfall können Sie auch ohne Bezug von Kinderzuschlag einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Das ist möglich, wenn Sie Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen oder Vermögen Ihrer Familie decken können. Ihr zuständiges Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch. • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre

Gut zu wissen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Der Kinderzuschlag zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2.

Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?

Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):

Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kinderzuschlag beantragen“ in Wuppertal erledigen?
Zuständig ist: Bildung und Teilhabe 201.35 · Wuppertal, Döppersberg 41, 42103 Wuppertal. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die für ein in ihrem Haushalt lebendes unverheiratetes, nicht verpartnertes Kind unter 25 Jahren Kindergeld beziehen und über ein Einkommen von mindestens 900 Euro — bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro — verfügen (§ 6a Abs. 1 BKGG). Zusätzlich darf bei Bezug des Kinderzuschlags grundsätzlich keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bestehen; bei dieser Prüfung wird auch Wohngeld berücksichtigt.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Über den Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate entschieden — den sogenannten Bewilligungszeitraum (§ 6a Abs. 7 BKGG). Für eine Weiterzahlung nach Ablauf ist ein neuer Antrag bei der Familienkasse erforderlich.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die das Bundeskindergeldgesetz durchführt (§ 7 BKGG). Der Kinderzuschlag ist schriftlich zu beantragen (§ 9 BKGG); die Kontaktwege der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie in der Städte-Übersicht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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