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Kirchenaustritt erklären in Zerbst/Anhalt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Zerbst/Anhalt bei: Stadt Zerbst/Anhalt - Bürgermeister Andreas Dittmann - Ordnungsamt/Grünflächen/Bau- und Wirtschaftshof - Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Zerbst/Anhalt

Stadt Zerbst/Anhalt - Bürgermeister Andreas Dittmann - Ordnungsamt/Grünflächen/Bau- und Wirtschaftshof - Standesamt

Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt

03923 754-160

standesamt@stadt-zerbst.de

Gebühren (amtlich)

• Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

Gut zu wissen

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

Wie stehen die Gebühren in Zerbst/Anhalt im Vergleich?

Zerbst/Anhalt30,00 €
Sachsen-Anhalt30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Zerbst/Anhalt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Zerbst/Anhalt erledigen?
Zuständig ist: Stadt Zerbst/Anhalt - Bürgermeister Andreas Dittmann - Ordnungsamt/Grünflächen/Bau- und Wirtschaftshof - Standesamt, Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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