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Amtliche Beglaubigung in Bergisch Gladbach: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Bergisch Gladbach bei: FB 3 Bürgerbüro · Bergisch Gladbach. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bergisch Gladbach

FB 3 Bürgerbüro · Bergisch Gladbach

Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach

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Benötigte Unterlagen

Sie können im Bürgerbüro Ihre Unterschrift, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen lassen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt bzw. dass die Unterschrift persönlich vorgenommen wurde. Beglaubigung von Bescheinigungen, Zeugnissen etc. Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar. Hinweis: Fremdsprachige Dokumente dürfen nur amtlich beglaubigt werden, wenn sie von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten oder staatlich anerkannten Übersetzern übersetzt wurden. Öffentliche Beglaubigungen nach § 129 BGB müssen beim Notar getätigt werden: • Testamente • Erbschafts- und Grundstücksangelegenheiten • Grundbucheintragungen • Vereins- und Handelsregistersachen Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunden) werden nur von dem Standesamt beglaubigt, welches die jeweilige Urkunde auch ausgestellt hat. Beglaubigungen von Unterschriften Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Pass, notwendig.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Bergisch Gladbach erledigen?
Zuständig ist: FB 3 Bürgerbüro · Bergisch Gladbach, Konrad-Adenauer-Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Bergisch Gladbach online?
Für Bergisch Gladbach ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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