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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Berlin bei: Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalberatung · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 € / 49,00 € / 15,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalberatung · Berlin

Turmstr. 21, 10559 Berlin, (über Birkenstr. 62, Haus M, Aufgang O oder P)

Mo-Do 09:00-12:30,13:30-15:00 · Mi geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 9018-45139

gesundheitspass@ba-mitte.berlin.de

Gesundheitsamt - Beratungsstelle für den Lebensmittelbereich · Berlin

Hohenzollerndamm 177 4. Etage Raum 4147, 10713 Berlin

(030) 9029-16299

ifsg-belehrung@charlottenburg-wilmersdorf.de

Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalhygiene · Berlin

Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin

(030) 90296-7240

lph.ges@lichtenberg.berlin.de

Gebühren (amtlich)

• keine: Für die Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, wenn die Bescheinigung für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet wird. • keine: Für die Belehrung und Bescheinigung für die Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen jeglicher Art. • 30,00 Euro: Für die Gruppenbelehrung • 49,00 Euro: Für eine Einzelbelehrung (nur auf Nachfrage möglich) • 15,00 Euro: Für ein Duplikat (Ausschließlich mit Vorlage des Zahlungsbelegs der Erstbelehrung möglich)

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis • Personalausweis oder • Reisepass mit Meldebescheinigung Ihrer aktuellen Adresse, ggf. Wohnungsgeberbestätigung oder • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte) mit Meldebescheinigung Ihrer aktuellen Adresse, ggf. Wohnungsgeberbestätigung • Drittstaatsangehörige bringen bitte Ihre Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis mit. • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten • Nachweis der Tätigkeit • Schulpraktikanten der 7. - 10. Klassen erhalten die Praktikumskarte (Zuständigkeit richtet sich nach Sitz der Schule), bitte Nachweis über Praktikum mitbringen • Ehrenamtliche Mitarbeiter von eingetragene und gemeinnützige Vereinen, sowie freiwillige Helferinnen und Helfer in Schulkantinen, erhalten nach Vorlage eines Schreibens der Einrichtung, dass keinerlei Aufwandsentschädigung gezahlt wird und das die Ausstellung nur für Vereine in Berlin gilt, eine Ehrenamtliche Bescheinigung • Nachweis des Arbeitsortes Personen, die nicht in Berlin gemeldet sind, weisen bitte mit einem Arbeitsvertrag oder mit einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers nach, dass er sie beabsichtigt, in seinem Unternehmen einzustellen.

Voraussetzungen

• Persönliche Vorsprache ist erforderlich • Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, kommen bitte mit einem Dolmetscher (Freund etc.). If you do not have sufficient knowledge of German, please come with an interpreter (friend etc.).

Bearbeitungsdauer

Durchschnittlich 1 Stunde Bei großem Kundenaufkommen kann es auch etwas länger dauern

Gut zu wissen

Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen. • Die Bescheinigung ist lebenslang gültig, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Erstbelehrung eine Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber aufgenommen haben und diese im Original besitzen. • Ein Zeugnis nach § 18 des Bundes-Seuchengesetzes (ehemals „Rote Karte) gilt nach § 77 IfSG als Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Sofern es den damals geltenden Gesetzen entspricht (z.B. damals vorgeschriebenen Stuhlproben dokumentiert sind), ist diese Bescheinigung lebenslang gültig. Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem müssen Sie für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin30,00 € / 49,00 € / 15,00 €
Berlin15,00 € – 49,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • keine: Für die Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, wenn die Bescheinigung für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet wird. • keine … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalberatung · Berlin, Turmstr. 21, 10559 Berlin, (über Birkenstr. 62, Haus M, Aufgang O oder P). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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