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Grundsicherung im Alter beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundsicherung im Alter beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Amt für Soziales · Berlin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Amt für Soziales · Berlin

Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

(030) 115

sozialamt@ba-fk.berlin.de

Amt für Soziales · Berlin

Donaustraße 89-90, 12043 Berlin

(030) 115

soziales@bezirksamt-neukoelln.de

Amt für Soziales · Berlin

Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin

(030) 90299-0

soz.info@ba-sz.berlin.de

Amt für Soziales · Berlin

Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin

(030) 115

post.sozialamt@ba-pankow.berlin.de

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen in Kopie per Post an das zuständige Amt für Soziales Ihres Wohnbezirks oder geben Sie den Antrag vor Ort ab. • Gültige Personaldokumente gegebenenfalls Meldebestätigung • Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung • Einkommensnachweise • Vermögensnachweise beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz • Kontoauszüge • Mietvertrag gegebenenfalls Mietänderungsschreiben • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Voraussetzungen

• Rentenalter oder dauerhafte Erwerbsminderung Es wird eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt: • Erreichen des Rentenalters (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) oder • unbefristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt) • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. • Wohnsitz in Berlin • einwohneramtliche Meldung oder • bei Wohnungslosigkeit gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin

Gut zu wissen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage. Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten: • Regelbedarf • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung • eventuelle Mehrbedarfe: z. B. für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, für kostenaufwendige Ernährung, für eine dezentrale Warmwasserversorgung. • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung • Einmalige Bedarfe: z. B. Erstausstattung einer Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen. Neben Ihrem individuellen Bedarf, werden - sofern vorhanden - Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes vorrangig einsetzen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Amt für Soziales · Berlin, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch nach § 41 SGB XII haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die Regelaltersgrenze erreicht haben — je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ebenfalls berechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In der Regel nein. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Es wird gesetzlich vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in der Praxis das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt. Sie können den Antrag nach § 109a SGB VI auch beim Rentenversicherungsträger stellen, der ihn an den zuständigen Träger weiterleitet. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat erfüllt werden; bewilligt wird in der Regel für zwölf Kalendermonate (§ 44 SGB XII).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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