Scheidung einreichen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Amtsgericht Kreuzberg - Familiengericht · Berlin
Hallesches Ufer 62, 10963 Berlin
(030) 90175-0
Amtsgericht Köpenick · Berlin
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin
(030) 90247-0
Amtsgericht Pankow - Familiengericht · Berlin
Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin
(030) 90245-0
Amtsgericht Schöneberg · Berlin
Grunewaldstraße 66-67, 10823 Berlin
(030) 90159 - 0
Poststelle@ag-sb.berlin.de
Gebühren (amtlich)
• 3.000,00 Euro: Mindestbetrag für den Streitwert Die Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Wie hoch dieser ist, hängt im Wesentlichen vom Vermögen und Einkommen der Eheleute ab. Der Berechnung wird neben den Vermögenswerten unter anderem das Nettoeinkommen aus drei Monaten zugrunde gelegt. Die Anwaltskanzlei legt Ihnen die Abschlussrechnung in der Regel vor, wenn sie Ihnen den Scheidungsbeschluss übermittelt. Sie können aber auch Verfahrenskostenhilfe (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen") beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu bezahlen.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antragsschrift Der Scheidungsantrag ist von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bei Gericht einzureichen. • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, weitere Unterlagen Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin von Ihnen benötigt. In der Regel müssen vorgelegt werden: • Ihr Lichtbildausweis • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift
Voraussetzungen
• Anwaltszwang Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen und auch auf diesem Wege Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Wenn Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchten, können Sie dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen. • Scheitern der Ehe Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt oder die Eheleute seit mindestens drei Jahren getrennt leben. Leben die Eheleute weniger als drei Jahre getrennt und stimmt der andere Ehegatte der Scheidung nicht zu, muss der antragstellende Ehegatte darlegen und beweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragsstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Gut zu wissen
Eine Ehe kann durch das Familiengericht geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. In dem Scheidungsverfahren regelt das Familiengericht auf entsprechenden Antrag eines oder beider Ehegatten auch die Angelegenheiten, die mit der Scheidung im Zusammenhang stehen (sogenannte Folgesachen): wie die elterliche Sorge, den Umgang eines Elternteils mit den gemeinsamen Kindern, Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des Hausrates, die Zuweisung der Ehewohnung und güterrechtliche Angelegenheiten. Auch ohne gesonderten Antrag der Eheleute trifft das Familiengericht zusammen mit der Ehescheidung eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich. In der Regel kann das Familiengericht die Ehe erst dann scheiden, wenn alle Streitpunkte geklärt und alle Folgesachen zur Entscheidung reif sind. Die Ehescheidung und die Folgesachen werden dann vom Familiengericht zusammen in einem Gesamtbeschluss entschieden.
Häufige Fragen
Was kostet „Scheidung einreichen“ in Berlin?
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Berlin erledigen?
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Scheidung einreichen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.