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Waffenbesitzkarte beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Waffenbesitzkarte beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Waffenbehörde · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 31,00 € / 87,00 € / 112,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Waffenbehörde · Berlin

Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin

(030) 4664-0

waffenbehoerde@polizei.berlin.de

Gebühren (amtlich)

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen. • 31,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung für die erste von 2 Kurzwaffen bei Jägern. • 87,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von bis zu 2 Kurzwaffen, bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen, Repetierflinten bei Sportschützen • 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte mit einer Erwerbsberechtigung für die erste von mehr als 2 Kurzwaffen oder 3 halbautomatischen Langwaffen bei Sportschützen • 112,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe • 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für gefährdetet Personen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe • 95,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe, für die Verwendung (ausschließlich) bei Geld- und Werttransporten • 205,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen, einschließlich der Eintragung der ersten Waffe für die Verwendung bei der Sicherung gefährdeter Personen oder Objekte, ggf.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (grün) • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf • Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin. • Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Foto • Sachkundenachweis des Schützenverbands oder Zeugnis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers für Sportschützinnen und Sportschützen • Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über das Bedürfnis und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung für Sportschützinnen und Sportschützen • gültiger Jagdschein für Jägerinnen und Jäger • Sachkundenachweis und Glaubhaftmachung der Gefährdung für gefährdete Personen • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. • Waffenbesitzkarte des Erblassers/der Erblasserin für Erbinnen und Erben von Waffen • Sterbeurkunde, ggf. Testament oder Erbschein für Erbinnen und Erben von Waffen • ggf. vergangene Meldeanschriften Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Voraussetzungen

• Mindestalter: in der Regel 25 Jahre abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen: • Für die erstmalige Beantragung der Waffenbesitzkarte (grün) gilt für Sportschützen ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können • Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt für Sie ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nicht erforderlich. • Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte als Jägerin/Jäger oder Erbin/Erbe gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Gutachten ist nicht erforderlich. • Zuverlässigkeit • Persönliche Eignung • Sachkundenachweis Ausnahme: Erben • Waffenrechtliches Bedürfnis Ausnahme: Erben Waffengesetz (WaffG) §§ 8, 14, 19, 20, 28 • ggf. Frist von 1 Monat nach Annahme der Erbschaft für die Erteilung einer WBK (grün) im Wege der Erbfolge unter erleichterten Erteilungsvoraussetzungen (ohne Sachkundenachweis und ohne Bedürfnisnachweis) • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung: • PayPal • Sepa-Lastschrifteinzug

Gut zu wissen

Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, können weitere Waffen eingetragen werden. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe wird in der Regel unbefristet erteilt Mit der grünen Waffenbesitzkarte wird der Erwerb und Besitz von • mehrschüssigen Pistolen und Revolvern, • Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten, Einzelladern • und Signalwaffen erlaubt. Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte (grün), wenn Sie eine Waffe erwerben (kaufen) wollen. Es wird Ihnen dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und eine Erwerbserlaubnis (ein sogenannter Voreintrag) eingetragen. • Sportschützen dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben. • Wichtiger Hinweis für Jäger: Hier können Sie Erwerbsberechtigungen für Kurzwaffen beantragen. Verwenden Sie nicht diesen Vordruck, wenn Sie als Jäger eine erlaubnispflichtige Langwaffe, deren Teile oder Schalldämpfer erworben haben, sondern den Vordruck „Erwerbsanzeige“. Damit beantragen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb die Erteilung der Waffenbesitzkarte (grün) oder die Eintragung in eine vorhandene Waffenbesitzkarte. • Wer Waffen erbt und sie behalten möchte, muss eine Waffenbesitzkarte (grün) beantragen oder die Waffe in eine bereits ausgestellte WBK eintragen lassen (Frist beachten).

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin31,00 € / 87,00 € / 112,00 € / 205,00 €
Berlin31,00 € – 205,00 €
Deutschland (9.266 Städte)17,00 € – 288,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Gebühren an. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Waffenbehörde · Berlin, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Führen?
Die Waffenbesitzkarte erlaubt nur Erwerb und Besitz (§ 10 Abs. 1 WaffG) – also die Waffe zu Hause aufzubewahren. Das Führen, das heißt die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, erfordert einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG). Keine Führungserlaubnis braucht, wer die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert, sofern der Transport einem vom eigenen Bedürfnis umfassten Zweck dient oder damit zusammenhängt – etwa dem Weg zum Schießstand (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).
Was bedeuten grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte?
Das Waffengesetz selbst kennt keine Farbbezeichnungen – sie haben sich in der Verwaltungspraxis für die verschiedenen WBK-Typen etabliert. Die grüne WBK ist die Standard-Erlaubnis, etwa für Jäger oder einzelne Sportwaffen. Die gelbe WBK ist die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 6 WaffG: eine unbefristete Erwerbserlaubnis für bestimmte Waffenarten wie Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen oder einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition. Die rote WBK erhalten Sammler, die glaubhaft machen, dass sie die Waffen für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen (§ 17 WaffG).
Welche Voraussetzungen gelten für die WBK?
Nach § 4 Abs. 1 WaffG müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein Bedürfnis (§ 8) nachweisen. Als Bedürfnis kommen unter anderem Jagd, Schießsport im Verein (§ 14 WaffG) oder eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (§ 17 WaffG) in Betracht. Das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft die Behörde alle fünf Jahre erneut (§ 4 Abs. 4 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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