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Wohnberechtigungsschein beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin

Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin

Mo, Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do 07:30-15:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) · Berlin

Otto-Schmirgal-Straße 3, 10319 Berlin

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do-Fr 07:30-13:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt Biesdorf - Center · Berlin

Elsterwerdaer Platz 3, 12683 Berlin

Mo 07:30-15:00 · Di 10:00-18:00 · Mi 07:30-14:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

buergeramt.biesdorfcenter@ba-mh.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) Sie können den Antrag online stellen oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post. • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Für die schriftliche Antragstellung: Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Der Antrag muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. Schicken Sie den Antrag und die Anlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind. • Einkommenserklärung Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. • Einkommensbescheinigung Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. • Ausweisdokumente (in Kopie) von allen Personen, die im Antrag genannt sind • zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis • Partnerschaftserklärung Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. • Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie) Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde • Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie) • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht • Vaterschaftsanerkennung (in Kopie) zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss • Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie) Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche • Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie) • Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie) Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums • Falls Sie Ausländer/in sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie) Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.

Voraussetzungen

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie, um eine geförderte Sozial-Wohnung beziehen zu können. Je nach Einkommen gibt es unterschiedliche WBS-Arten. Der Wohnberechtigungsschein muss dem Vermieter / der Vermieterin beim Einzug übergeben werden. Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie sich auf eine Sozial-Wohnung bewerben, Sie haben aber keinen automatischen Anspruch auf eine Sozial-Wohnung. • Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig. • Der WBS wird grundsätzlich einkommensabhängig ausgestellt. Ob und auf welchen WBS Sie einen Anspruch haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen. • Sie können den WBS für mehrere Personen beantragen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben. • Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen. Verfahrensablauf 1. Stellen Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind. • Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl. 2. Welchen WBS Sie erhalten, ermittelt das Wohnungsamt anhand Ihres Einkommens. 3. Anschließend können Sie sich in ganz Berlin auf eine Sozial-Wohnung bewerben. • Die großen Berliner Wohnungsunternehmen vermerken bei den Wohnungsanzeigen, ob und welchen WBS Sie benötigen. Allgemein können die Vermieter Sie über die genauen Bestimmungen informieren.

Gut zu wissen

Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) · Berlin, Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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