Verkehrswertgutachten beantragen in Bielefeld: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bielefeld
Amt für Geoinformationen und Kataster Abteilung Geoinformationen, Verwaltung und Geschäftsstelle Gutachterausschuss für Grundstücksfragen Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Grundstückswertermittlung · Bielefeld
August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld
+49 521 51-0
gutachterausschuss@bielefeld.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtensauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt. Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden: • Grundbuchauszug • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen • Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin • Brandversicherungsschein • Verzeichnis der Miet- und Pachteinnahmen • Verzeichnis Betriebskosten • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren • Energieausweis • Lageplan • Baupläne/Grundrisse.
Voraussetzungen
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen mit einem Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Diese Ermittlung kann bei dem örtlichen Gutachterausschuss beantragt werden. Daneben wird die Ermittlung auch von privaten Sachverständigen angeboten. Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Es ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ist Aufgabe der Gutachterausschüsse. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Ein Ausschuss ist jeweils für ein Gebiet (beispielsweise für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt) zuständig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten, Statiker, Bauingenieure, Steuerberater, etc.). In einem Verkehrswertgutachten wird der Wert einer Immobilie zum aktuellen oder gegebenenfalls zu einem zurückliegenden Stichtag festgestellt. Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte angefertigt werden. Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Senden Sie uns gerne eine Terminanfrage - wir melden uns bei Ihnen!
So läuft es ab
Bürger/-innen können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen. • Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen. • Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen. • Es wird bestimmt, in welcher Zusammensetzung der Gutachterausschuss für dieses Gutachten tätig wird. • Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Ausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt. • Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig. • Dann kann der Verkehrswert berechnet und beschlossen werden. • Dem/Der Auftraggeber/-in (und dem/der Eigentümer/-in) wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Auftragserteilung durch Eigentümerin bzw. Eigentümer oder Berechtigte bzw. Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks Bestandsaufnahme vor Ort durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle (gegebenenfalls Aufmaß) Vorbereitung des Gutachtens durch die Geschäftsstelle abschließende Objektbesichtigung durch drei Mitglieder des Gutachterausschusses Beratung des Gutachtens in einer nichtöffentlichen Sitzung des Kollegialgremiums Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Ausfertigungsanzahl an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse beziehungsweise anstehender anderer Gutachten. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Die Bearbeitungszeit des Gutachtens ist von der Komplexität des Bewertungsobjektes abhängig. Im Durchschnitt erfolgt die Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von 3 Monaten.
Gut zu wissen
Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Bielefeld erledigen?
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Weitere Behördengänge in Bielefeld:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verkehrswertgutachten beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.